Liebe Mitglieder in den Vereinen und Klubs,

„CORONA“ beeinträchtigt unser Leben seit mehr als einem Jahr. Wir mussten, bedingt durch die Corona-Pandemie, den gesamten Spielbetrieb 2019/2020 abbrechen und das gesamte Sportgeschehen, Versammlungen und Veranstaltungen wurden im gesamten Land verboten.

Durch verschiedene Maßnahmen und staatliche Anordnungen konnten jedoch sukzessive Erleichterungen in nahezu allen Lebensbereichen erreicht werden.

Seit Juni wurde das Training wieder erlaubt und seit Mitte Juli dürfen auch wieder Wettkämpfe kontaktfrei bestritten werden. Voraussetzung dafür waren die Einhaltung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Sport der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Öffnung des Sportbetriebs hat uns veranlasst, wieder an die Durchführung des Ligenspielbetriebs zu denken.

Der Wettkampfbetrieb der Saison 2021/2022 ist natürlich nur mit einem Handlungs- und Hygienekonzept aller Vereine und Klubs durchführbar.

Es ist aber auch unbedingt notwendig, dass alle Vereine und Klubs für ihre Sportstätten bzw. Kegelanlagen ein eigenes, individuelles und standortspezifisches Schutz- und Hygienekonzept erstellen.

Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass der jeweilige Bahnbetreiber ein solches Konzept benötigt. Sie sollten als Klub bzw. Verein in die Diskussion mit Ihrem Bahnbetreiber gehen, falls Sie nur Mieter der Bahnanlage sind.

Den Mindestrahmen geben die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie das Rahmenhygienekonzept Sport vor. Außerdem können auch die sportartspezifischen Empfehlungen des BSKV als Grundlage verwendet werden. Allerdings liegt es in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Vereins bzw. Klubs, ein entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen. Das Konzept muss derart ausgearbeitet sein, dass es einer möglichen behördlichen Überprüfung standhält.

Dies ist sicherlich nicht für Jeden gleich anzuwenden, da die örtlichen Bedingungen auf den Bahnanlagen sehr unterschiedlich sind. Gleichwohl ist es eine geeignete Grundlage für die weitere Ausarbeitung. Sie sind jedoch selbst für Ihr Konzept bzw. der Klärung verantwortlich, ob auf Ihrer Anlage gespielt werden darf (z.B. gemeindeeigene Anlage oder Anmietung von Dritten).

Folgende Regelungen und Empfehlungen sind zu beachten:

• Das Handlungs- und Hygienekonzept ist in der Sportstätte gut sichtbar anzubringen.

• Die Anwesenden sind vom Verantwortlichen auf das bestehende Handlungs- und Hygienekonzept hinzuweisen.

Es ist selbstverständlich, dass nur Personen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen dürfen, die

❖ aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome der SARS-CoV-2-Infektion aufweisen

❖ in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde.

Für jedes Training und auch für den Wettkampfbetrieb ist vom Verein/Klub ein Verantwortlicher vor Ort zu benennen. Er führt zu jedem Training und Wettkampf eine Anwesenheitsliste mit Namen, Kontaktdaten, Datum und Zeitraum. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Der Verantwortliche kontrolliert die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

Bei sportlichen Aktivitäten im Innenbereich muss ab sofort bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 entweder der Impfausweis, ein Genesenenausweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden (48 Stunden alter PCR-Test, 24 Stunden alter Schnelltest, ein Selbsttest kann vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden)

Die beauftragte Person hat sich zur Kontrolle der 3-G-Regelung beim Eintreffen der Gastmannschaft vorzustellen und die Nachweise zu überprüfen.

Im Falle eines fehlenden gültigen Nachweises hat die betroffene Person keinen Zutritt zur Kegelbahn. (Folglich hat diese Person auch kein Spielrecht!)

Für Zuschauer im Innenbereich gelten dieselben Regelungen

Bei Betreten der Kegelbahn gilt eine Maskenpflicht innerhalb des gesamten Gebäudes. Beim verlassen des Platzes zur Toilette, zur Kegelbahn und auf dem Weg zum Ausgang ist ebenfalls ein Mund-Naseschutz zu tragen

Wir weisen unsere Mitglieder und Gäste darauf hin, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen möglichst einzuhalten ist.

Die zwingende Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebotes wird in diesem Rahmen seit dem Inkrafttreten der 6. BayIfSMV nicht mehr vorgegeben. Gegen die Unterschreitung bestehen deshalb grundsätzlich keine Einwände. Dessen ungeachtet sollte weiterhin versucht werden, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, Gratulation, etc.) ist zu vermeiden.

Mitglieder und Gäste werden darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.

Die Kegelbahn und der Zuschauerbereich werden regelmäßig gelüftet, so dass ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden kann.

Geschlossene Räume sind regelmäßig zu lüften und Klimaanlagen sind nach Möglichkeit auszuschalten. Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind zu nutzen.

Die maximale Personenzahl muss individuell festgelegt werden. Maßgeblich sind neben dem Raumvolumen auch die raumlufttechnischen Anlagen vor Ort. Der Außenluftanteil sollte soweit wie möglich erhöht werden. Eine exakte Festlegung der maximal zulässigen Personenzahl kann aufgrund der einzelfallbezogenen Umstände nicht vorgegeben werden.

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

Die Türen zwischen Kegelbahn und Aufenthaltsbereich sind offen zu halten!

Der Kabinengang kann für die Erwärmung von Sportlern genutzt werden. Mund-Naseschutz ist Pflicht.

Bei allen Wettkämpfen soll nach Möglichkeit mit eigenen Kugeln gespielt werden

Bei allen Wettkämpfen falls möglich sind Kugeln mit zwei unterschiedlichen Farben aufzulegen (Beispiel: Rot = Heimmannschaft – Gelb = Gastmannschaft)

Beim Bahnwechsel sind die Kugeln vom Spieler/ -in sowie der Stuhl entsprechend mitzuführen

Nach allen Durchgängen (100 Kugeln) ist das Spielmaterial und die Stühle auf dem Bahnen zu desinfizieren

Türgriffe und die Bedienpulte werden regelmäßig desinfiziert.

Es werden keine allgemein nutzbaren Schwämme aufgelegt, die Nutzung eigener Schwämme ist gestattet

Nach Abschluss der Wettkämpfe erfolgt das unmittelbare Abreisen der Mitglieder und Gäste.

Gewiss sind die Schutz- und Hygieneauflagen sowie die sportartspezifischen Empfehlungen nicht immer einfach einzuhalten. Sie dienen aber in erster Linie der eigenen Gesundheit und der unserer Mitmenschen. Wir bitten Euch deshalb um Einhaltung der Regeln und hoffen natürlich, dass wir in nächster Zeit mit weiteren Erleichterungen im Sport und im öffentlichen Leben rechnen dürfen.